EIAS the leading german conference series on European and International Labour Law

The former task group EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (European and International Labour and Social Law) – within the Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. (German Labour Law Association, DArbGV) has biennially organised conferences concerning european and international labour and social law. Its activities are since 2016 pursued by Bucerius Law School, Hamburg, and are now labelled

EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht
Seminar der Bucerius Law School
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.  

The former steering group within the DArbGV becomes advisory council for the above mentioned activities. The advisory council drafts the biennial conferences as regards content and funding. The conferences are organised by the Hamburg-based law firm Behrens & Partner.

Our conference-series

 

 

Central element of our activities is the well known biennial conference, attended by about 100 participants and several speakers from academic legal research and legal practice.

The next conference will presumably take place in February 2020. Further details will be provided as soon as possible on this website.

 

Substantial

Highly distinguished expert speakers from various legal professions keep you up to date with the most recent developments in european and international labour and social law and present results of their transnational legal studies to you.

Controversial

Use designated time frames within our conference to post your questions to our experts and have them provide you with latest information on your topics. Take advantage of controversial discussions amongst speakers and participants. 

Linked

Besides keynotes and panels we intentionally leave space for smaller scaled discussions between participants. Get in touch with colleagues from other branches in the legal sector, broaden your mind and – en passant – extend your professional network.

 

Whistleblowing and Business Secrecy

 

 

AN EXAMINATION FROM THE PERSPECTIVE OF EUROPEAN, GERMAN, ENGLISH AND JAPANESE LABOUR LAW

 

15th biannual EIAS-Conference

The 15th biannual EIAS-conference, which was supported bei the Hamburg Labour Law Association, took place at February 14th and 15th 2020 at Bucerius Law School, Hamburg. It was chaired by Harald Schliemann, former secretary of justice of Thuringia and former presiding judge and the German federal labour court.

A short report from the conference will be published here shortly. Meanwhile, please find some impressions of the conference below.

Impressions of the 15th Conference



(Title-Photo by Patrick Lindenberg on Unsplash, Conference-Photos by Sven Störmann)

 
 
 

Religious belief and philosophical creed in professional life

 

an examination from the perspective of
european, german, french and norwegian
labour and social law

 

Kurzbericht

Professor Dr. Matthias Jacobs, Hamburg, und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Dennoch bleibt Broterwerb für die Meisten ein Thema. Auch kann man seine grundlegenden Lebenseinstellungen nicht einfach am Werkstor abgeben. Wie muss also das Arbeitsrecht auf Religion und Weltanschauung Rücksicht nehmen, und welche Zurückhaltung ist vom Arbeitnehmer selbst verlangt? Darf die Religion Anknüpfungspunkt für Auswahlentscheidungen sein, und welche Loyalität können die Kirchen und ihre Einrichtungen verlangen, gerade wenn sie an breiter – vielleicht schon überdehnter – Front im Bereich der Krankenpflege, Altenpflege und sozialer Fürsorge auftreten? Die Antworten, die einzelne nationale Rechtsordnungen auf diese Fragen geben, fallen im Licht variierender staatskirchenrechtlicher Traditionen unterschiedlich aus. Als Katalysator für eine Gleichrichtung wirkt demgegenüber das durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) geprägte Antidiskriminierungsrecht. Auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommen von Zeit zu Zeit Weckrufe, die Anlass geben, die eigenen Hörgewohnheiten zu überdenken. Potential für Disruption und Diskussion ist also allemal gegeben, erst recht weil im Mehrebenensystem der Rechtsprechung auch Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihre Stimme erheben.

Die Teilnehmer der 14. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS), die am 23. und 24.2.2018 in Hamburg an der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. stattfand, betrachteten die Thematik aus deutscher und europäischer Sicht und im Vergleich mit Frankreich und Norwegen. Deutsches Staatskirchenrecht mit seinen grundgesetzlichen Garantien des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts trifft hier auf laizistische Tradition, aufgeladen mit den Überfremdungsängsten eines Michel Houellebecq. Von den Spannungen in Frankreich doch weit entfernt liegt Norwegen, das zwar die Staatskirche aufgegeben hat, jedoch nach wie vor stark lutherisch geprägt ist. Somit war auch gesellschaftlich ein weites Spannungsfeld aufgebaut, das mitgedacht werden muss, wenn man arbeitsrechtlich diskutiert.

Die Tagungsleitung lag erneut bei Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaats Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Prof. Dr. Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Nicola Behrend, Richterin am BSG, Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf und Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Schunder, NZA.

Diese Beilage enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Prof. Dr. Adam Sagan, Universität Köln/Universität Bayreuth gibt einen Überblick zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeits- und Sozialrecht. Dr. Johannes Heuschmid, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt, trägt eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung des EGMR im arbeitsrechtlichen Kontext und dem dort zu beachtenden Verfahren bei. Eine Einführung in die Diskussion in Frankreich leistet Dr. Patrick Remy, Maître de conférence, Université Paris I (Panthéon-Sorbonne). Melanie Hack, PhD, vormals Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, berichtet über die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung in Norwegen.

Zur Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts zum Thema bis hin zu den Vorlagebeschlüssen an den EuGH referierte im Rahmen der Tagung Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am BAG, Erfurt. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland, die vor allem auf die Frage der Anpassung von Leistungen an religiöse Bedürfnisse bezogen ist, beleuchtete der Vortrag von Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg. Die Tagung schloss mit einer Innensicht aus dem „Maschinenraum“ des EuGH. François Biltgen, Richter am EuGH, Luxemburg, berichtete über Möglichkeiten und Grenzen weltanschaulicher und religiöser Positionierung oder auch Neutralisierung im Kontext des Antidiskriminierungsrechts. Wer Ohren hatte, zu hören, nahm hier bereits den Anklang der Position wahr, die der EuGH in seinen beiden Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht (17.04.2018, C-414/16, „Egenberger“; 11.09.2018, C-68/17 „IR“) mit aufrüttelnden Folgen für die Situation in Deutschland eingenommen hat. Herrn Biltgen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die kenntnisreichen und zum Weiterdenken anregenden Beiträge herzlich gedankt.

Der Beirat dankt zudem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. und der NZA für die freundliche Unterstützung.

Impressions from the 14th biannual conference

 
 

Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff.

 

Eine Betrachtung aus Sicht des europäischen, deutschen, polnischen und belgischen Arbeits- und Sozialrechts

 

 
 
 

Kurzbericht

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2016, 1 ff.).

Die Zuordnung unter den Begriff des Arbeitnehmers (des abhängig beschäftigten Erwerbstätigen) ist nicht nur in Deutschland eine wesentliche Schaltstelle, die über den Zugang zu einer Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Schutzmechanismen entscheidet. Gleichzeitig bestimmt sie, wie viel Raum für den alternativen Weg einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bleibt, die wesentlich durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung geprägt ist. Je nach Perspektive wird eine solche Zuordnung dem einen als Eintrittskarte und dem anderen als Zwangsvergesellschaftung erscheinen. Dabei ist auch das Freiheitsversprechen für das Gemeinwesen nicht kostenlos. Dort, wo es nicht eingelöst werden kann, werden die steuerfinanzierten Systeme der Grundsicherung belastet. Der Arbeitnehmerbegriff bewegt sich nicht nur in diesem sozialpolitischen Kräftedreieck. Er muss sich zudem – um den Preis der Unschärfe in Randbereichen – mit vielgestaltigen Formen der Organisation von Erwerbsarbeit auseinandersetzen, die sich in stetiger Entwicklung befinden. Das ist ein spannendes Umfeld für die Entwicklung von Rechtssätzen, das schließlich auch eine regelungstechnische Herausforderung ist. Es lässt sich doch gut darüber streiten, ob eine durch Rechtswissenschaft begleitete und fundierte Kasuistik vorzugswürdig ist oder ob der Gesetzgeber stärker definitorisch eingreifen sollte.

Die Teilnehmer der 13. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS), die am 19. und 20.2.2016 in Hamburg an der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband eV stattfand, betrachteten die Thematik aus deutscher und europäischer Sicht und im Vergleich mit Polen und Belgien. An Tagesaktualität herrschte dabei kein Mangel, war doch der Referentenentwurf der Bundesregierung zu § 611 a BGB wenige Tage vor Tagungsbeginn in neuer Form veröffentlicht worden.

Die Tagungsleitung lag erneut bei Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaats Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Dr. Regine Winter, Richterin am BAG, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Prof. Dr. Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG, Nicola Behrend, Richterin am BSG, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, und Stefan Soost, IG Metall, Bezirksleitung Küste.

Diese Beilage enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts gibt Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum, Antworten zu den komplexen Abgrenzungsfragen. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des BSG, Kassel, auf. In die Diskussion in Belgien führt Prof. Daniël Cuypers, Universität Antwerpen, ein. Prof. Dr. habil. Jacek P. Mecina, Universität Warschau, berichtet über die in Polen verfolgten Lösungsansätze.

Die Teilnehmer der Tagung bekamen darüber hinaus einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Arbeits- und Sozialrecht von Dr. Claudia Schmidt, Rechtsreferentin und Kabinettschefin am EuGH, Luxemburg. Den europäischen Arbeitnehmerbegriff beleuchtete Dr. Egils Levits, Richter am EuGH, Luxemburg.

Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum unter Moderation von Prof. Dr. Achim Schunder, Herausgeber und Schriftleiter der NZA, Frankfurt a. M., zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit Hans-Peter Viethen, Ministerialdirektor a.D., ehemals Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, BMAS, Berlin, gab der bis zum Juni 2016 zuständige Abteilungsleiter des federführenden Ministeriums Informationen aus erster Hand. Roland Wolf, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht, BDA, Berlin, und Dr. Marta Böning, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht, DGB, Berlin, führten eine bereichernde Kontroverse aus der Sicht der am Gesetzgebungsprozess maßgeblich beteiligten Sozialpartner. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und zum Weiterdenken anregenden Beiträge gedankt.

Der Beirat dankt zudem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht eV und der NZA für die freundliche Unterstützung.

 

Impressionen von der Tagung

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das Arbeits- und Sozialrecht 

 

ein vergleichender Blick nach Deutschland, Frankreich und Norwegen 

 

 

Kurzbericht

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2014, 49 ff.).

Beruf und Familie zu vereinbaren, fordert vor allem die Familien selbst heraus. Neben den gesellschaftlichen Diskurs über zeitgemäße Rollenbilder treten manifeste wirtschaftliche Notwendigkeiten. Auch für gut ausgebildete Mittelschichten sind steigende Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen ein echtes Problem. Hinzu treten die Finanzierungslasten eines nur mühsam stabilisierten Finanzsystems und ein Generationenvertrag, dessen Ausgestaltung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend dysfunktional ist. Das Arbeits- und Sozialrecht kann viele der hier maßgeblichen Einflussfaktoren nicht verändern. Ebenso wenig kann es sich aber der Diskussion entziehen, an welcher Stelle mit seinen Mitteln geholfen werden kann, die Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, anzunehmen.

Deutschland wird dabei landläufig eine Einengung des Blicks auf das herkömmliche Bild des Ehemannes als Versorger der Familie zugeschrieben. Hingegen verbindet man mit Frankreich einen größeren Fortschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Frau. Skandinaviern räumt man gern die besondere Bereitschaft ein, die praktischen Notwendigkeiten des Familienlebens in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens ernst zu nehmen. So liegt es nahe, durch einen Vergleich der Lösungsansätze in Deutschland, Frankreich und Norwegen zu überprüfen, wie weit die rechtlichen Ansätze, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, tatsächlich auseinanderliegen.

Im Rahmen der 12. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 14. und 15.2.‌2014 in Hamburg wurde die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Norwegen betrachtet. Dies geschah erstmals unter dem neuen rechtlichen wie tatsächlichen Dach, das die Arbeitsgruppe EIAS als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gefunden hat.

Die Tagungsleitung lag dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Anja Schlewing, Richterin am BAG, und Nicola Behrend, Richterin am BSG.

Diese Beilage (Anm: NZA-Beilage 2014, 49ff.) enthält die vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Frau Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des LSG Schleswig, auf. Die Lösungsansätze des französischen Arbeits- und Sozialrechts entwickelt Herr Dr. Patrick Remy, Maître de conférences Université, Paris I (Panthéon-Sorbonne). Jeder gesellschaftspolitisch kontroversen Diskussion tun zudem sozialwissenschaftliche Fakten gut. Die entsprechende Fundierung liefert der Beitrag von Frau Dr. Christina Boll, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut. Da das Recht auch in anderen Bereichen nicht stillsteht, wird diese Beilage abgerundet durch eine tour d´horizon von Herrn Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg, zur Entwicklung der Rechtsprechung im Europäischen Arbeits- und Sozialrecht in den Jahren 2012 und 2013.

Die Tagung selbst wurde ergänzt durch Praxisberichte, und zwar zunächst zur Rechtslage in Norwegen durch Herrn Rechtsanwalt Henrik Munthe, Næringslivets Hovedorganisasjon (NHO), Oslo. Über Lösungen in der Unternehmenspraxis am Beispiel der Airbus Operations-GmbH informierte Herr Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates und Europäischen Betriebsrates der EADS, München. Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum. Dort nahmen unter Moderation von Harald Schliemann, Herr Eike Richter, Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Jean Abel, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin, und Frau Christina Ramb, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, die Perspektiven der neuen Bundesregierung in den Blick. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und pointierten Beiträge gedankt, die durchgehend eine das Zeitmanagement der Tagungsleitung in bestem Sinne herausfordernde Diskussion ausgelöst haben.

Der Beirat dankt außerdem ausdrücklich dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e. V., der Industriegewerkschaft Metall, Nordmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V. sowie last but not least der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht für die freundliche Unterstützung.

Impressionen

Kollektives Arbeitsrecht und sozialrechtliche Flankierung

 

Eine Bewertung aus Sicht des europäischen, französischen, ungarischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechts 

 

 

Kurzbericht

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hauke Rinsdorf, Hamburg (erschienen in NZA-Beilage 2012, 1 f.)

Das Recht des Betriebsübergangs ist, jedenfalls was seine wirtschaftliche Bedeutung betrifft, vermutlich das Phänomen des europäischen Arbeitsrechts schlechthin. Im Mittelpunkt des Interesses, und so auch schon im Rahmen von EIAS behandelt, steht dabei häufig der Begriff des Betriebsübergangs als solcher und seine Auswirkungen auf die Vertragssituation des einzelnen Arbeitnehmers. Jedoch hatte das europäische Recht des Betriebsübergangs schon immer eine spezifisch kollektivarbeitsrechtliche, auf die Beteiligung und Kontinuität der Arbeitnehmervertretungen gerichtete Seite, die bei der Betrachtung des Phänomens Betriebsübergang, insbesondere unter Berücksichtigung des novellierten Normbestandes auf Ebene der Richtlinien, eine gleichfalls bedeutende Rolle spielt. Ferner muss sich eine Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten bzw. eine Standortwahl nicht zwingend als Betriebsübergang vollziehen, so dass es lohnt, die Betrachtung generell auf Betriebsverlagerungen zu erweitern. Dabei verspricht in einem wirtschaftlich stark vernetzten Europa, in dem sich Betriebsverlagerungen auch grenzüberschreitend vollziehen, der Blick in andere europäische Länder wie so häufig einen Erkenntnisgewinn. Im Rahmen der 11. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 10. und 11. Februar 2012 in Hamburg wird die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Ungarn betrachtet werden. Nicht zu kurz kommen soll schließlich auch die sozialrechtliche Dimension von Betriebsverlagerungen, die im Rahmen der Tagung deswegen ebenfalls thematisiert werden wird.

Die Tagungsleitung liegt dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a.D., vormals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Die Moderation werden Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Achim Schunder, Leiter der Frankfurter Niederlassung des Verlags C.H. Beck und Herausgeber und Schriftleiter der NZA, und Nicola Behrend, Richterin am Bundessozialgericht übernehmen.

Diese Beilage (Anm.: NZA-Beilage 2012, 1 ff.) enthält die dazu vorgelegten Tagungsbeiträge.

Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Abbo Junker, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht München, die Problematik. Dr. Manfred Schnitzler, Bereichsleiter SP III Produktentwicklung Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, entwickelt die sozialrechtlichen Bezüge des Themas. Die Sicht des französischen Arbeits- und Sozialrechts stellt Prof. Corinne Sachs-Durand, Universität Straßburg, dar.

Die Tagung wird eingeleitet durch eine Einführung aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht von Berthold Göritz, Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen, Berlin. Insoweit dankt die Arbeitsgruppe ausdrücklich der Hans-Böckler-Stiftung für die freundliche Untersützung. Zu den Rahmenbedingungen des europäischen Rechts trägt Evelyn Pichot, europäische Kommission, Generaldirektion Employment, Brüssel, vor. Die Situation in Ungarn stellt Dr. Gyula Berke, Universität Pécs, vor. Die Tagung endet mit einer Diskussion mit Podium und Plenum, an der unter Moderation von Harald Schliemann, Michael Stein, Leiter Tarifpolitik, CC HR-Tarif- & Social Policy, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main, und Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter Recht beim DGB-Bundesvorstand, Berlin, aus Sicht von Praktikern diskutieren werden.

Weitere Informationen zu den Beiträgen, die daran anschließenden Fachdiskussionen sowie der Podiumsdiskussion werden in Tagungsberichten zu finden sein, die zur Veröffentlichung in den Mitteilungen für Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. und der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht geplant sind.

Wir freuen uns erneut auf eine ergiebige Tagung mit hochinteressanten Beiträgen und spannenden Diskussionen. Das Vorwort soll nicht enden, ohne Herrn Rechtsanwalt Walther Behrens, Hamburg, als Initiator und Motor der Arbeitsgruppe EIAS für sein großartiges Engagement zu danken, das die Vielzahl erfolgreicher Tagungen ganz wesentlich geprägt hat.